Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 – Aufruf zur Briefwahl
Veröffentlicht: Samstag, 13. Februar 2021

Hierzu kann man auf den Seiten des Landtages RLP lesen:
Eine landesweite, ausschließliche Briefwahl ist an hohe verfassungsrechtliche Vorgaben geknüpft. Sie wäre nur zulässig, wenn die Stimmabgabe im Wahllokal landesweit ausgeschlossen wäre. Das heißt konkret: Solange man noch Lebensmittel einkaufen kann, kann man auch im Wahllokal seine Stimme abgeben. (Anm.) Falls es in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen zu einer drastischen Verschärfung des Infektionsgeschehens kommt, kann dort regional begrenzt die ausschließliche Briefwahl angeordnet werden. Für die Stimmabgabe im Wahllokal hat die Landeswahlleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Hygienekonzept zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder der Wahlvorstände erarbeitet. Es wird laufend überprüft und - falls nötig - angepasst.
(pers. Anm.:) So wie ich das verstehe, ist also die Landtagswahl am 14.3.2021 und der mögliche Wechsel einiger Mitglieder des Landtages ebenso wichtig, wie unser tägliches „Wasser und Brot“!
Hier finden Sie dieses Hygienekonzept >>>
Wohl um dieses Hygienekonzept überhaupt einhalten zu können, hat die Gemeinde Gilzem auch die Filialkirche “St. Johannes der Täufer“ als Wahllokal festgelegt.
Falls die Zahl der Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz aber zu sehr steigt, kann die Landtagswahl am 14. März 2021 notfalls auch ausschließlich als Briefwahl organisiert werden. Verfolgen Sie daher Presse und Rundfunk, um in diesem Fall noch rechtzeitig die Briefwahlunterlagen anfordern zu können.
Die Zahl der Briefwähler steigt seit Jahren und man muss sich fragen, ob die persönliche Wahl im Wahllokal noch zeitgemäß ist und das nicht nur in Pandemiezeiten.
Briefwahl ist einfach, sicher und besonders für ältere oder behinderte Menschen schon fast ein muss!
Zur diesjährigen Landtagswahl liegt nur ein Stimmzettel vor. Meist sind es deren aber mehrere und es ist fast unmöglich sich über die umfangreichen Möglichkeiten, die Kandidaten und Parteien, in der Wahlkabine einen Überblick zu verschaffen und man letztlich dann auch so wählt, wie man es eigentlich beabsichtigt.
Beantragen Sie daher Briefwahl, machen Sie das Hygienekonzept und den erheblichen Aufwand im Wahllokal überflüssig!
Falls Sie doch persönlich im Wahllokal wählen wollen, denken Sie bitte daran, dass Sie dann eine medizinische (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel,
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
- online, über unsere Webseite www.vg-suedeifel.de
- per Fax an die Faxnummer 06564-6911260 oder
- durch einfache Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos:
- Infoblatt der Verbandsgemeinde Südeifel zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
- Hinweise des Landeswahlleiters