Coronavirus: Landesregierung RLP hat Bußgeldkatalog für die Ahndung von Verstößen gegen die 3. CoBeLVO veröffentlicht
Veröffentlicht: Freitag, 27. März 2020
Durch die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Änderung IfSG) werden sich einige Tatbestände von der Strafbarkeit in den Bereich der Ordnungswidrigkeit verlagern. Die Landesregierung wird deshalb einen vollständigen Bußgeldkatalog erst im Lichte dieser neuen gesetzlichen Vorschriften veröffentlichen.
Bis dahin gilt die "Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Verbindung mit der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) / Auslegungshinweise"
Anlagen:> 3. Rechtsverordnung mit Bußgeldkatalog und Auslegungshinweisen (PDF 882 kb)
> Erste Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 27. März 2020 (PDF 54 kb)
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