Coronavirus: Wer sich nicht an die Regeln hält muss mit empfindlichen Strafen/Bußgeldern rechnen
Veröffentlicht: Dienstag, 24. März 2020

Es ist zu erwarten, dass Rheinland-Pfalz dies auch demnächst in gleicher oder ähnlicher Weise tun wird.
Beispiele aus dem Straf- und Bußgeldkatalog NRW:
Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt) |
200 Euro Pro Beteiligter |
Öffentliche Ansammlung von mehr als 10 Personen | Straftat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
Betrieb von Restaurants, Cafes, Kneipen | 4.000 Euro |
Grillen / Picknicken | 250 Euro Pro Beteiligter |
Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern/Pflegeheimen | 200 Euro Pro Besucher |
Anlage: Straf- und Bußgeldkatalog NRW (PDF 50 kb)
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