Coronavirus: Bund und Länder einigen sich auf Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen
Veröffentlicht: Sonntag, 22. März 2020

Teilweise gelten diese zusätzlichen Regelungen bereits im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Neue Einschränkungen werden für uns im Eifelkreis wohl sein:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
3. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
4. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Diese Schutzmaßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.
Der Kreis der Kontaktpersonen wird also sehr drastisch eingeschränkt.
Auch unsere aller „Erscheinungsbild“ wird sich verändern, weil wir beispielsweise die Dienstleistung eines Friseurs nicht mehr in Anspruch nehmen können , denn es ist gut möglich, dass die Schutzmaßnahmen über die zwei Wochen hinaus verlängert werden.
Warten wir aber jetzt zunächst die konkreten Ausführungen der erweiteren Schutzmaßnahmen ab, welche wohl in einer Allgemeinverfügungen des Eifelkreises Bitburg-Prüm in den nächsten Tagen bekannt gemacht und veröffentlicht werden.
Anlage: Pressemeldung vom 22. März 2020 (PDF 36 kb)
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