Durch die gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Änderung IfSG) werden sich einige Tatbestände von der Strafbarkeit in den Bereich der Ordnungswidrigkeit verlagern. Die Landesregierung wird deshalb einen vollständigen Bußgeldkatalog erst im Lichte dieser neuen gesetzlichen Vorschriften veröffentlichen.
Bis dahin gilt die "Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Verbindung mit der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3. CoBeLVO) / Auslegungshinweise"
Anlagen: