Coronavirus: Wer sich nicht an die Regeln hält muss mit empfindlichen Strafen/Bußgeldern rechnen

Veröffentlicht: Dienstag, 24. März 2020
Es drohen empflidliche Strafen/Bußgelder bei Nichteinhaltung der RegelnZur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) am Vormittag einen Straf- und Bußgeldkatalog (s. Anlage) veröffentlicht.

Es ist zu erwarten, dass Rheinland-Pfalz dies auch demnächst in gleicher oder ähnlicher Weise tun wird.

Beispiele aus dem Straf- und Bußgeldkatalog NRW:
Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen
(sofern durch keine Ausnahme gedeckt)
200 Euro
Pro Beteiligter
Öffentliche Ansammlung von mehr als 10 Personen Straftat
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
bis zu 5 Jahren
Betrieb von Restaurants, Cafes, Kneipen 4.000 Euro
Grillen / Picknicken 250 Euro
Pro Beteiligter
Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern/Pflegeheimen 200 Euro
Pro Besucher

Anlage: Straf- und Bußgeldkatalog NRW (PDF 50 kb)

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